- Die Buchung kann vom Mieter mündlich oder schriftlich erfolgen und ist auch ohne schriftliche Bestätigung durch den Vermieter
verbindlich.
- Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten, und zwar spätestens drei Wochen vor dem Buchungstermin. Sollte eine Vermietung
vorgenommen werden, in welcher zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Buchungstermin weniger als drei Wochen liegen, ist der Mietpreis unverzüglich zu überweisen.
- Kaution: Die Kaution pro Hüpfburg beträgt € 100,00 und ist bei Abholung in bar zu entrichten. Am
Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache,
unvollständige Rückgabe etc., besteht.
- Bestimmungsgemäßer Einsatz: Die Mietgegenstände dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter garantiert. Änderungen an den Mietgegenständen sowie
das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von ggf. erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen o.ä. für den Betrieb des Mietgegenstandes liegt
organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.
- Auf- und Abbau/Transport: Der Transport des Mietgegenstandes ist Sache des
Mieters. Vom Vermieter geleistete Transporte werden in Rechnung gestellt. Nicht geeignet zur Aufstellung von Hüpfburgen sind Schotterplätze oder sonstige
Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigen Bodenbelag. Die Verankerung der Hüpfburgen erfolgt in der Regel mittels sog. Erdanker.
- Pflichten des Mieters:
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung
des Mietgegenstandes (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und den Mietgegenstand nur demgemäß einzusetzen. Alle mit der
Aufsicht des Mietgegenstandes betrauten Personen sind vom Mieter in die Funktionsweise und Sicherheitsregeln vertraut zu machen. Bei Unklarheiten hat der Mieter sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung
des Mietgegenstandes ggf. beim Vermieter über die sachgemäße Nutzung zu informieren.
-
Bei starkem Wind oder Regen ist der Mietgegenstand nicht in Betrieb zu nehmen. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere
Tage erstrecken, sorgt der Mieter für eine sichere Verwahrung/Bewachung des Mietgegenstandes. Für Aktionspausen gilt entsprechendes.
-
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand durch geeignetes, erwachsenes
Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen.
-
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an dem Mietgegenstand, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und
Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu
tragen. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.
-
Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel des Mietgegenstandes unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige,
hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grund keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des
Mangels an dem Mietgegenstand oder an anderen Sachen entstehen.
-
Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende des Mietzeitraumes dem
Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung
die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon
unberührt.
- Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den vereinbarten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeigneten Zustand zur unbeschränkten Nutzung zu überlassen.
- Der Vermieter hat den Mietgegenstand zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzustellen. Er ist nicht verpflichtet,
den Mietgegenstand an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.
- Haftung:
- Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem
Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben, frei.
- Die Benutzung der Hüpfburgen ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer.
- Ist bei der Rückgabe der Mietgegenstand verunreinigt, dass eine Weitervermietung ohne vorherige Reinigung durch den Vermieter nicht möglich ist, wird eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 in Rechnung gestellt.
9. Ausfall des
Mietgegenstandes:
- Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall des Mietgegenstandes vor oder während des Mietzeitraums bemüht sich
der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist.
10. Stornierung des Vertrages
-
Wenn der Mieter eine Buchung bis zwei Wochen vor Buchungstermin storniert, müssen wir 25 % des Mietzinses in Rechnung
stellen.
-
Sofern eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Buchungstermin erfolgt, müssen wir dem Mieter 50 % des Mietzinses in
Rechnung stellen.
11.
Datenschutz
Die Auftragsdaten sowie die Angaben zur Person des Mieters werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe
an Dritte erfolgt nicht.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
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Wir wünschen Ihnen für Ihre Veranstaltung natürlich des beste Wetter. Leider haben wir keinen Einfluss darauf und
können deswegen keinen Nachlass geben, wenn Ihre Veranstaltung ausfällt oder nicht wie gewünscht durchgeführt werden kann.
Ihr Weyher Kinderspaß-Team